Menu
Menu

Ambulante Jugendhilfemaßnahmen

Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 ff SGB VIII

  • Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)

Der Erziehungsbeistand unterstützt das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds und fördert unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung.

 

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)

Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Bottom

© Betreuungsbüro Lindemann  /  Impressum  /  Datenschutz

Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*